Häufige Fragen

Wie setzt sich meine Miete (Nebenkosten, Heizkosten) zusammen?

Die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete setzt sich wie folgt zusammen:

  Grundmiete
zuzügl. Betriebskostenvorauszahlung
zuzügl. Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung
ergibt Gesamtmiete

Bei der Grundmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, also um die eigentliche Miete.

Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten, welche durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, z. B.

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Personenaufzug (soweit vorhanden)
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hauswartkosten
  • Wartung Warmwassergeräte, Heizung und Rauchmelder
  • Winterdienst
  • sonstige Betriebskosten
  • Umlageausfallwagnis
  • Kosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelfernsehanschluss

Diese Kosten werden laufend vom Vermieter bezahlt und sind gemäß der Betriebskostenverordnung und den mietvertraglichen Bestimmungen auf den Mieter umlegbar. Der Mieter zahlt monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für diese Kosten. Einmal jährlich wird dann über die tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Hierbei werden die Kosten den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich für den Mieter dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Ähnlich verhält es sich mit den Kosten, die für die Beheizung und Warmwasserversorgung Ihrer Wohnung entstehen; auch hier wird vom Mieter monatlich eine Vorauszahlung geleistet, und über die tatsächlichen Kosten wird jährlich abgerechnet, wobei sich für den Mieter ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben kann.

In der monatlichen Gesamtmiete sind die Kosten für die Stromversorgung und den Telefonanschluss in Ihrer Wohnung nicht enthalten. Diesbezüglich müssen Sie sich bitte selbst bei den zuständigen Versorgungsunternehmen (Mark-e bzw. Telekommunikationsunternehmen) anmelden.

Muss ich bei der Anmietung einer mbg-Wohnung eine Maklerprovision zahlen?

Da wir nur Wohnungen aus unserem eigenen Bestand oder unserer Verwaltung vermieten, ist von Ihnen bei Direktanmietung keine Maklerprovision oder Vermittlungsgebühr zu zahlen.

Ist eine Kaution bei Mietvertragsbeginn zu zahlen bzw. zu hinterlegen?

Grundsätzlich ist bei Mietbeginn eine Kaution (Mietsicherheit) zu leisten. Diese Kaution darf nach den gesetzlichen Vorgaben maximal bis zu einer Höhe von 3 Monatsgrundmieten (ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung) betragen. Bei der mbg wird in der Regel auch eine Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten gefordert. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abgeltung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird diese Kaution wieder an den Mieter ausgezahlt. Für die Dauer des Einbehaltes wird die Kaution selbstverständlich verzinst.

Darf ich in der von mir angemieteten Wohnung Haustiere halten?

Kleintiere wie Zierfische, Kanarienvögel, Hamster usw. können in geringer Zahl grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden Möchten Sie sich ein anderes Tier, z. B. einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist hierfür die Zustimmung der mbg einzuholen.

Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen darf und die Wohnung nicht beschädigt wird.

Wenn Sie eine Wohnung der mbg anmieten möchten, teilen Sie uns bitte unbedingt vorher mit, ob Sie ein Haustier haben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Wie lange ist die Kündigungsfrist und was ist bei Kündigung des Mietvertrages zu beachten?

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an die mbg erfolgen und von allen Mietparteien unterzeichnet sein. Die entsprechenden Fristen zwischen Eingang der Kündigung beim Vermieter und Ende des Mietverhältnisses finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag. Sollte in Ihrem Mietvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, diese beträgt bei Mietverhältnissen über Wohnraum 3 Monate.

Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist ist in jedem Falle zu beachten, dass das Kündigungsschreiben der mbg spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats vorliegen muss. Hier kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens bei uns an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens oder der Abgabe bei der Post. Und Achtung, auch der Samstag ist ein Werktag.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist die Vorlage eines gültigem Wohnberechtigungsscheins (WBS) vor Abschluss des Mietvertrages nötig. Dieser wird vom Amt für Wohnungswesen ausgesetellt. Zuständig ist die Kreis- oder Stadtverwaltung, wo Sie gemeldet sind.

Die Vergabe dieser Wohnungen ist auf bestimmte Personenkreise unter Einhaltung von Einkommensgrenzen beschränkt.

Sollten Sie sich für eine bestimmte Wohnung auf der Homepage der mbg interessieren, können Sie aus den Einträgen direkt ersehen, ob für die Anmietung dieser Wohnung ein WBS erforderlich ist.

Nähere Informationen zu den vorhandenen Auflagen und den Einkommensgrenzen sowie Ansprechpartner erhalten Sie auch in unserem WBS-Merkblatt im Formularcenter.